Änderung Disziplinarbefugnis Wasserball

Die Disziplinargewalt im Wasserball des Berliner Schwimm-Verbandes e. V. wird gemäß § 9 Abs. 3 der Rechtsordnung des Deutschen Schwimm-Verbandes e. V. ganz auf Gabriel Satanovsky (Disziplinarbeauftragter) übertragen.

Die Übertragung der Dsizplinarberechtigung wird mit Veröffentlichung in den amtlichen Mitteilungen des Deutschen Schwimm-Verbandes e. V. wirksam.

Stefan Seidel

Fachwart Wasserball