Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie hiermit erneut an die grundlegenden Prinzipien des Anti-Doping-Reglements erinnern.
Es ist wichtig zu betonen, dass Athletinnen und Athleten stets die alleinige Verantwortung für die Substanzen tragen, die in ihren Körper gelangen.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf den verbotenen Einsatz von Spasmo-Mucosolvan im Wettkampfsport aufmerksam machen. Es ist ratsam, dieses Thema im Rahmen einer Diskussion mit den Sportlern zu behandeln, insbesondere im Kontext der aktuellen Diskussionen über Lifestyle-Infusionen im Wettkampfsport.
Wellnesseinrichtungen, Spas, Kosmetikstudios, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und ärztlich geführte Schönheitskliniken bieten mittlerweile Infusionen mit hochdosierten Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen an. Diese Infusionen sind verboten, wenn mehr als 100 Milliliter Flüssigkeit innerhalb von 12 Stunden verabreicht werden. Bitte beachten Sie, dass für diese Anwendung keine nachträgliche therapeutische Ausnahmegenehmigung (TUE) erteilt werden kann, da die Anwendung nicht medizinisch notwendig war.
Abschließend möchte ich Sie darüber informieren, dass die Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland (NADA) den Flyer „Asthmasprays im Sport“ überarbeitet hat.
Mit sportlichen Grüßen
Stephan Oertel
Beauftragter für Dopingangelegenheiten