Liebe Sportfreunde,
zur Vorbereitung auf die Verbotsliste für 2026 möchte ich bereits vorab auf folgende Neuerungen hinweisen:
Ab dem 01.01.2026 ist die maximale Menge von Salmeterol auf 100 (μg) pro 8 Stunden und 200 (μg) pro 24 Stunden herabgesenkt worden. Dies entspricht auch der vorgeschriebenen Maximaldoisis dieses Medikaments.
Das Rückatmungsverfahren sowie die Zufuhr von Kohlenmonoxid werden ab dem 01.01.2026 ausschließlich zu diagnostischen Zwecken gestattet.
Zur besseren Verständlichkeit wird im Jahr 2026 klargestellt, dass Blutabnahmen nur noch zu analytischen Zwecken und durch offizielle Blutspendedienste durchgeführt werden dürfen.
In das Monitoringprogramm für 2026 sind u. a. Tirzepatid und Semaglutid aufgenommen worden. Diese Wirkstoffe werden in den sogenannten „Abnehmspritzen“ verwendet.
Abschließend möchte ich nochmals auf die Nachweiszeiten von bestimmten Substanzen und Medikamenten hinweisen. Medikamente, die nur während des Wettkampfes verboten sind und bei einer Wettkampfkontrolle nachgewiesen wurden, können zu erheblichen Schwierigkeiten und sogar zu einem Dopingverstoß führen, da der Sportler nicht nachweisen kann, dass er diese weit vor dem Wettkampf eingenommen hatte. Nach den Bestimmungen der NADA gilt eine Einnahme von 23:59 Uhr des Vortages bis zum Beginn des Wettkampfes bzw. der Wettkampfkontrolle als Einnahme während des Wettkampfes.
Bitte sensibilisieren Sie Ihre Sportler für das Thema „Verbot während des Wettkampfes“ und die Nachweisbarkeit der Wirkstoffe bei einer Wettkampfkontrolle.
Mit sportlichen Grüßen
Stephan Oertel
Beauftragter für Dopingangelegenheiten