Hinweise Kinderwunschbehandlung unter Berücksichtigung der NADA-Verbotsliste

Liebe Sportfreunde,

ich möchte Sie auf einen Block der NADA hinweisen. In dem anliegenden Link geht es um eine Kinderwunschbehandlung unter Berücksichtigung der NADA-Verbotsliste:

https://www.nada.de/service/blog/blog-detail/kinderwunschbehandlung-und-die-verbotsliste-was-sportlerinnen-und-sportler-wissen-muessen

In diesem Zusammenhang möchte ich auf die besonderen Meldepflichten während der Schwangerschaft aufmerksam machen:

„Sollten Sie schwanger sein, informieren Sie bitte die NADA und senden Ihren Mutterpass oder ärztliches Attest mit. Athletinnen, die dem Nationalen Testpool (NTP) angehören, werden daraufhin von der NADA in den Allgemeinen Testpool (ATP) heruntergestuft. Auf diese Weise nimmt die NADA in dieser besonderen Lebenssituation Rücksicht auf die Sportlerinnen.“

Bitte denken sie daran, dass seit 1.1.2025 eine neue Verbotsliste veröffentlicht ist.

Für Fragen rund um das Thema Anti-Doping stehe ich weiterhin gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Oertel

Beauftragter für Dopingangelegenheiten