Hinweis zum Cannabisgesetz und dem Nachweis von Cannbinoiden im Sport

Liebe Sportfreunde,

die NADA weist daraufhin, dass unabhängig vom Inkrafttreten des Gesetzes zur Teillegalisierung von Cannabis (Cannabisgesetz, CanG) und nichtsynthetischem Tetrahydrocannabinol (THC) am 1. April 2024 der Nachweis von Cannabinoiden im Rahmen einer Wettkampfkontrolle weiterhin einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen darstellt und im Sport weiterhin sanktioniert wird.

Außerdem ist für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Olympischen Spiele die Absolvierung eines speziellen E-Learning-Kurses nach Vorgaben des DSOB verpflichtend. Die Verpflichtung betrifft zunächst alle Athletinnen und Athleten des Allgemeinen Testpools (ATP).

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Oertel

Sonderbeauftragter für Dopingangelegenheiten