Ausweispflicht bei der Dopingkontrolle

Problem: Wie weisen sich Jugendliche unter 16 Jahre bei der Dopingkontrolle aus, da der Schülerausweis nicht anerkannt wurde?

Festlegung durch die NADA:

Grundsätzlich müssen sich Athleten vor einer Dopingkontrolle ausweisen.

In Deutschland gilt die gesetzliche Ausweispflicht jedoch erst ab 16 Jahren. Jetzt war die Frage von den Eltern, wie es ist, wenn ein Kind unter 16 Jahren kontrolliert wird, aber keinen Ausweis besitzt. In diesem Fall muss sich die Vertrauensperson ausweisen und kann dann die Identität des Athleten bestätigen. Für unter 18-Jährige muss immer eine Vertrauensperson dabei sein.

Stephan Oertel
BSV-Sonderbeauftragter für Dopingangelegenheiten