Information zur DSV-Anti-Doping-Ordnung seit 05. März 2021

Vom zuständigen Anti-Dopingbeauftragten des DSV wurde mir mitgeteilt, dass die Neufassung der Anti-Doping-Ordnung mit Wirkung vom 05. März 2021 in das Vereinsregister eingetragen wurde.

Seit dem 05. März 2021 gilt somit die bereits auf der DSV-Homepage unter dem nachfolgenden Link abgedruckte Anti-Doping-Ordnung:

https://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/dsv/antidoping/2020_11_12_DSV_Anti-Doping-Ordnung_2021_VR.pdf

Stephan Oertel

Sonderbeauftragter für Dopingangelegenheiten