Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,
gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung des Berliner Schwimm-Verbandes wird nach Veröffentlichung der DSV-Kaderlisten ein Trainerrat gebildet, dem u. a. jeweils ein Trainer jedes Mitgliedsvereines angehört, der mindestens ein Mitglied der jeweiligen Fachsparte mit DSV-Kader-Status bzw. mit Landeskader-Status hat.
Dies trifft laut der DSV-Kaderliste 2019/2020 (siehe http://www.dsv.de/schwimmen/nationalmannschaft/dsv-kader/) und der Landeskaderliste 2020 Schwimmen (siehe https://www.berliner-schwimm-verband.de/schwimmen/kader/) für folgende Vereine zu:
- Aqua Berlin
- Berliner TSC
- Berliner Wasserratten 1889
- BSV Friesen 1895
- BSV Medizin Marzahn 1990
- Köpenicker SV Neptun Berlin von 1889
- SC Eintracht
- SG Neukölln
- SG Schöneberg
- SG Steglitz
- SSC Reinickendorf
- SV Berolina
- Wasserfreunde Spandau 04
- Zehlendorfer TSV von 1888
- Bitte teilen Sie der BSV-Geschäftsstelle bis zum 14. Februar 2020 per E-Mail (zobywalski@berliner-schwimm-verband.de) mit, wer Ihren Verein im Trainerrat Schwimmen 2020 vertreten und somit an den Sitzungen teilnehmen wird (gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung des Berliner Schwimm-Verbandes je Verein ein Trainer).
Außerdem gehören dem Trainerrat die Landestrainer, die Stützpunkttrainer und die Lehrer-Trainer an.
Der Trainerrat wählt nach § 16 Abs. 2 der Satzung des Berliner Schwimm-Verbandes aus seinem Kreis eine Sprecherin/einen Sprecher, die/der dann zugleich Mitglied der BSV-Fachsparte Schwimmen ist.
Gemäß § 16 Abs. 4 der Satzung des Berliner Schwimm-Verbandes berufe ich hiermit die Wahlsitzung wie folgt ein:
Datum:
Dienstag, 25. Februar 2020
Beginn:
19.00 Uhr
Ort:
Schwimm- und Sprunghalle im Europa Sportpark Berlin
Seminarraum
Paul-Heyse-Str. 26
10407 Berlin
Tagesordnung:
- Wahl der/des Trainerratssprecherin/Trainerratssprechers Schwimmen (verantwortlich: Thomas Beyer/BSV-Fachwart Schwimmen)
- Sitzungstermine des Trainerrates Schwimmen 2020 (verantwortlich: Trainerratssprecher/-in Schwimmen)
- Sonstiges
Vereine, die die satzungsgemäße Voraussetzung zur Mitgliedschaft im Trainerrat nicht erfüllen, können mit einem Vertreter beratend mit Rede-, aber ohne Stimmrecht an den Sitzungen des BSV-Trainerrates Schwimmen teilnehmen (siehe § 16 Abs. 2 der BSV-Satzung).
Mit sportlichen Grüßen
Thomas Beyer
Fachwart Schwimmen