Am 10.11.2019 fanden unter der fachkundigen Leitung von Ingmar Hahn zwei Lehrgänge zum Thema „Wettkampfbestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes e. V. (DBS), Abteilung Schwimmen“ statt.
37 Kampfrichter/-innen, davon 36 Kampf- und Schiedsrichter/-innen des Berliner Schwimm-Verbandes e. V. (BSV) ließen sich durch das aktuelle Regelwerk leiten und wurden in die neuesten Regelungen des DBS im Schwimmen eingewiesen, wobei das Thema Inklusion in vorderster Linie stand.
Es wurden die im Deutschen Schwimm-Verband e. V. (DSV) angewandten Klassifizierungsnachweise und deren Grundsätze im Behindertensport vorgestellt. Anhand von Praxisbeispielen wurden den Teilnehmern/-innen die bekannten Regeln und zusätzliche Ausnahmen im schwimmtechnischen Bereich transparent dargestellt. Ebenso Thema war der Unterschied zwischen einer Veranstaltung unter der Obhut des DSV oder des DBS.
Neben dem Lernen gab es einen intensiven Erfahrungsaustausch; schließlich ist Berlin seit Jahren Austragungsort für die Internationalen Deutschen Meisterschaften der Menschen mit Behinderung.
Gern würde man in Zukunft mehr Teilnehmer/-innen aus anderen Landesschwimmverbänden begrüßen. Berlin war hervorragend stark vertreten.
Das Wissen der Teilnehmer/-innen wurde in einem anschließenden Quiz getestet und wartet nun auf den Einsatz.
Ein besonderer Dank gilt Ingmar Hahn, der mit seinen umfangreichen Kenntnissen eine qualitativ hochwertige Fortbildung anbieten konnte.
Im Anschluss an die DBS-Fortbildung wurden die Teilnehmer/-innen durch den Kampfrichterobmann Schwimmen des BSV Stephan Oertel über die Änderungen im Bereich des DSV unterwiesen.
Auf der Grundlage der guten Resonanz ist beabsichtigt, auch zukünftig solche gemeinsamen Fortbildungen anzubieten.
Angela Miksch
Sachbearbeiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Schwimmen im Berliner Schwimm-Verband e. V.