BSV

BSV-Verbandstag am 10.04.2019

Zum ordnungsgemäß eingeladenen Verbandstag des Berliner Schwimm-Verbandes waren am Mittwochabend (10.04.) im Tagungsort, dem Hotel Holiday Inn Berlin City-East, 89 Delegierte aus 42  Vereinen erschienen, die von BSV-Präsident Axel Bender herzlich begrüßt wurden. LSB-Präsident Thomas Härtel lobte in seinem Grußwort die Zusammenarbeit des BSV mit der Schulbehörde beim Thema Schule und Schwimmen. Für die dringend notwendigen Sanierungen Berliner Bäder würden den Berliner Bäder-Betrieben 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, darin enthalten sei unter anderem der Bau einer Traglufthalle im Kombibad Seestraße.

 

Für ihre jahrzehntelange ehrenamtliche Tätigkeit für den Schwimmsport wurden dann mit dem Goldenen BSV-Ehrenzeichen ausgezeichnet: Norbert Wudke, Rainer Rinner, Wolfgang Bender, Jürgen Graff und Thomas Bath, alle vom SC Wedding 1929.

 

Es folgte der Tagesordnungspunkt Berichte des Vorstandes und des Präsidiums. Hier stand im Mittelpunkt ein umfangreicher Fragenkatalog des Köpenicker SV Neptun, der 17 Themenkomplexe beinhaltete und zu dessen Beantwortung der BSV-Vorstand eine Sondersitzung einlegte. Die Vorstandsmitglieder Axel Bender, Dr. Bernhard Klose, Martin Weiland, Reinhart Kautz und Dr. Manuel Kopitz gingen ausführlich auf die Fragen ein, wobei vor allem die Bereiche, die die Tätigkeit des BSV-Geschäftsführers Dr. Kopitz betrafen, umfassend behandelt wurden. Zu allen anderen Jahresberichten gab es keine Wortmeldungen.

 

Im Kassenprüfungsbericht, von Kristina Kleindienst (SSV Ostring 93) vorgetragen, gab es für das Jahr 2018 keine Beanstandungen. Und BSV-Vizepräsident Dr. Bernhard Klose wartete zur Freude der Vereine mit einer guten Nachricht auf: Die Beiträge werden auch 2019 nicht erhöht!

 

In seinem Schlusswort warf der BSV-Präsident einen Blick voraus auf den Verbandstag 2020, bei dem es vor allem um die Aktualisierung der BSV-Satzung gehen wird. Hier erfolgt u. a. ggf. eine Anpassung an die neue Satzung des Deutschen Schwimm-Verbandes nach deren Eintragung beim zuständigen Amtsgericht.